Bring- und Abholzeiten
Die Hunde können flexibel gebracht und abgeholt werden, sofern der Termin im Vorfeld mit mir abgestimmt wurde. Bitte habt Verständnis, dass spontane Zeiten ohne Absprache nicht möglich sind – so kann ich für Ruhe und Struktur sorgen.
Abrechnung und Stornobedingungen
Voraussetzungen für die Aufnahme
Damit das Zusammenleben in der Pension für alle Hunde stressfrei und harmonisch bleibt, gelten folgende Voraussetzungen:
Tierärztliche Versorgung
Im Falle einer Erkrankung oder eines Notfalls benötige ich eine schriftliche Vollmacht, die es mir erlaubt, euren Hund tierärztlich behandeln zu lassen und bei Bedarf Medikamente zu verabreichen. Die anfallenden Kosten übernimmt der/die Besitzer/in. Ein entsprechendes Formular sende ich euch auf Wunsch zu oder ihr bringt es beim nächsten Termin mit.
Futter und Zubehör
Updates während des Aufenthalts
Auf Wunsch sende ich euch während des Aufenthalts gerne kleine Fotos oder kurze Nachrichten, um euch auf dem Laufenden zu halten. Bitte gebt einfach Bescheid, ob ihr das möchtet. Die Fotos eurer Hunde findet ihr dann auch auf meinem Instagram Kanal.
Gruppenhaltung von Hunden
In der Gruppenhaltung von Hunden kann es naturgemäß zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen. Dabei können Verletzungen entstehen, die möglicherweise bis zum Tod des Hundes führen.
Probetage
Für eine Urlaubsbetreuung müssen für jeden Hund zwei kostenpflichtige Probetage vor dem Betreuungszeitraum bei mir gebucht werden.
GPS-Tracker
Die Nutzung von privaten GPS-Trackern (wie z. B. Tractive) an betreuten Hunden ist während des gesamten Aufenthalts in der Hundepension sowie in der Tagesbetreuung bei The Walking Dog ausdrücklich untersagt. Dieses Verbot dient dem Schutz der Betreuungsperson, da durch GPS-Ortung Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte, Arbeitsabläufe und Bewegungsprofile natürlicher Personen möglich wären und somit personenbezogene Standortdaten im Sinne der DSGVO verarbeitet würden. Diese Regelung stützt sich insbesondere auf Art. 5 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO (Zweckbindung und Datenminimierung) sowie Art. 6 Abs. 1 DSGVO, da eine GPS-Ortung innerhalb der Hundepension und Tagesbetreuung weder zur Vertragserfüllung erforderlich ist noch eine zulässige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Standortdaten der Betreuungsperson besteht.